Allgemeine Kontraindikationen der Badekur

Die Kurbehandlung kann nicht vorgenommen werden, wenn der Patient unter Beschwerden leidet, zu welchen Folgendes gehört:

• Alle akuten Krankheiten und Zustände (Fieber, Entzündungen, Infektionskrankheiten, Grippe, Durchfall, Venenentzündung, ...);
• Schwangerschaft;
• Epilepsie außer in Fällen, in denen im Laufe der letzten 3 Jahre keine Anfälle mehr aufgetreten sind (neurologische Bestätigung benötigt);
• Bösartige Tumore während und nach der Behandlung mit klinischen Krankheitszeichen/der Krankheitsfortsetzung;
• Inkontinenz;
• Schlecht heilende/nicht verheilte Wunden und Hautdefekte jeden Ursprungs, Hautinfektionen;
• Bluthochdruck über 120 mmHg diastolisch;
• Schwere Herzerkrankungen;
• Alkoholvergiftung oder Vergiftung durch andere Drogen und Rauschmittel;
• Patienten mit Kolostomie oder Urostomie;
• Patienten, die einer 24-Stunden-Betreuung bedürfen/auf die Hilfe einer Begleitperson angewiesen sind;
• Patienten über 70 Jahre werden gebeten, eine Bestätigung vom Allgemeinarzt über die medizinische Tauglichkeit vorzulegen.

Die Empfehlungen wurden aufgrund der Allgemeinen Kontraindikationen einer Kurbehandlung des größten Trägers der öffentlichen Krankenversicherung „Všeobecná zdravotná poisťovňa“ erstellt.